Zahnverfärbungen durch Bleaching erfolgreich korrigieren

Gründe für Zahnaufhellung

Wie bei den meisten kosmetischen Eingriffen, ist für die Patienten das jeweils aktuelle Schönheitsideal bzw. „Abweichungen“ davon motivierend. Eine medizinische Notwendigkeit ist möglicherweise aus psychologischen Gründen gegeben: Zahnverfärbungen können sehr belastend wirken.

Zahnverfärbungen unterscheiden sich von Belägen dadurch, dass farbgebende Stoffe unterhalb der Zahnoberfläche in den Zahnschmelz und das Dentin eingelagert worden sind und daher nicht mehr durch Zahnreinigung entfernt werden können. Eine äußere Zahnreinigung kann diese Farbstoffe nicht mehr erreichen. Dennoch ist vor einer Aufhellungsbehandlung eine professionelle Zahnreinigung (PZR) sinnvoll, da nur bei einem belagfreien Zahn die “echte” Zahnfarbe zu beurteilen ist und die nachfolgende Aufhellungsbehandlung besser auf die Zahnsubstanzen einwirken kann. Auch eine zahnärztliche Überprüfung der Zähne auf Zahn- oder Zahnfleisch-Schäden sollte in jedem Fall vor einer Bleaching-Behandlung stehen.

Ursachen von Zahnverfärbungen

Seit einigen Jahren ist bekannt, dass es zu Schäden des Zahnschmelzes (und des Zahnfleisches) kommen kann, wenn die Zähne sofort nach der Aufnahme von säurehaltigen Nahrungsmitteln (z. B. von Saft oder Nektar, von Früchten wie z. B. Bananen, Ananas, Orangen usw.) geputzt werden. Daher wird empfohlen, den Mund vor jeder Zahnreinigung mit Wasser (am besten Wasser mit Kohlensäure) auszuspülen, um zu verhindern, dass diese Säuren in den Zahn und das Zahnfleisch einmassiert werden.

Methoden

Zur Zahnaufhellung kommen in der Regel Präparate zum Einsatz, welche Wasserstoffperoxid (H2O2) (z. B. in der Form von Carbamidperoxid) enthalten. Sie können in den Zahn eindringen und dort Sauerstoff-Radikale abspalten. Diese sind in der Lage, Farbstoffe im Zahn chemisch so zu verändern, dass sie nicht mehr farblich in Erscheinung treten. Zahnaufhellungsmittel sollten einen neutralen pH-Wert haben, damit sie die Zähne nicht aufrauen und so einer erneuten Verfärbung keinen Vorschub leisten. Verschiedene Methoden kommen zur Anwendung:

Das Aufhellen mit individuell gefertigten Zahnschienen („Home Bleaching“)

Hierbei wird für den Patienten – nach Abformung der Zähne und Modellherstellung – durch die Zahnarztpraxis bzw. dessen Labor oder durch einen Dentalkosmetiker eine passgenaue Kunststoffschiene tiefgezogen und ausgeschnitten, welche die Zähne überdeckt. Zur Zahnaufhellung wird diese Schiene mit peroxidhaltigem Aufhellungsgel befüllt. Je nach Konzentration trägt der Patient diese Schienen nun zwischen einer und acht Stunden. Bei sog. “Altersverfärbungen” genügen oft 5-7 Behandlungen, bei hartnäckigeren Verfärbungen, z. B. durch Tetracycline sind oft 15 oder mehr Behandlungen nötig.

Das Aufhellen durch direktes Auftragen („Power Bleaching“ oder auch „In-Office-Bleaching“)

Hierbei werden höher konzentrierte Präparate eingesetzt. Daher erfolgt diese Behandlung auf dem Patientenstuhl des Zahnarztes oder des Dentalkosmetikers. Zur Vorbereitung wird das Zahnfleisch mit einem gummi-/latexartigen Überzug, dem „Gingiva Protector“, geschützt (abgedeckt). Das Aufhellungsmittel wird vom Behandler direkt auf die aufzuhellenden Zähne gebracht und wirkt dort ein. Mitunter wird durch eine Lichtbestrahlung mit Bleaching Lampen die Wirkung intensiviert. Dies ist aber nur bei Bleaching-Gelen möglich, welche durch die Einwirkung von kurzwelligem Licht (Cyan/Blau bzw. UV-Licht) chemisch aktiviert werden. Nach 15-30 Minuten wird das Gel entfernt. Ist die Aufhellung noch nicht ausreichend, kann das Verfahren wiederholt werden. In der Regel sind bei einer erstmaligen Zahnaufhellung ein bis zwei Behandlungen nötig, um ein dauerhaftes Ergebnis (ein Jahr und länger) zu erreichen.

Das Aufhellen durch Einlagen im Zahn („Walking-Bleach-Technik“)

Ist ein einzelner, devitaler (abgestorbener, „toter“) Zahn aufzuhellen, so kann dies auch mit einer Einlage im Zahn geschehen. Die Krone des Zahnes wird dazu geöffnet (durch die vorangegangene Wurzelkanalbehandlung ist diese ja bereits aufgebohrt worden) und ein geeignetes Mittel wird in die Höhle eingebracht, die früher das Zahnmark (die pulpa dentis) ausgefüllt hat. Der Zahn wird wieder provisorisch verschlossen und das Aufhellungsmittel für einen oder mehrere Tage im Zahn belassen.

Die Methode 1 ist vor allem angezeigt, wenn der gesamte Zahnbogen aufgehellt werden soll. Die Methode 2 wird meist gewählt, wenn es um die Aufhellung einzelner, vor allem vitaler (lebender) Zähne geht, bzw. wenn es sehr schnell gehen soll. Die Methode 3 kommt bei einzelnen devitalen (toten) Zähnen in Frage.

Dauerhaftigkeit der Zahnaufhellung

Für alle marktüblichen Methoden gilt: Die Aufhellung der Zähne hält nicht ewig, jedoch oft jahrelang. Allerdings ist die Dauerhaftigkeit des Ergebnisses oft wesentlich von der Qualität der Mundhygiene bzw. von der regelmäßigen professionellen Entfernung von Zahnbelägen abhängig. Sollten nach einem oder mehreren Jahren die Zähne wieder etwas „nachdunkeln“, sind „Auffrischungsbehandlungen“ möglich.

Nebenwirkungen

  • Frisch behandelte Zähne können empfindlich gegen Süßes und Saures und temperaturempfindlich sein. Diese Erscheinungen sind jedoch meist nur temporär und klingen in einigen Tagen nach der Behandlung ab.
  • Haben die verwendeten Zahnaufhellungsmittel einen niedrigen pH-Wert (d. h. sind sie sauer), können die Zahnsubstanzen durch das Bleaching oberflächlich aufgeraut werden. Daher sollte man stets darauf achten, dass nur Zahnaufhellungsmaterialien im pH-neutralen Bereich angewendet werden.
  • Während der Bleachingbehandlung werden die Farbpigmente im Zahnschmelz durch eine chemische Oxidation verändert, was die Aufhellung bewirkt. Im Laufe der vergangenen Jahre (ca. seit 1990) sind eine Vielzahl an Studien erschienen, die geprüft haben, ob aufgehellte Zähne rauer, spröder oder kariesanfälliger werden. Die meisten Studien zeigten die Unschädlichkeit der Aufhellungsbehandlung, wenn sie sachgerecht durchgeführt wurde. Inzwischen gibt es Präparate, die Fluorid und Kaliumnitrat enthalten; bei diesen wurde sogar ein kariesschützender Effekt festgestellt.

Behandlung vom Zahnarzt oder Selbstbehandlung?

Neben diesem so genannten professionellen „Office-Bleaching“ oder „Homebleaching“ sind heute auch Präparate im freien Handel (Apotheken, Drogerien und Supermärkte), die vom Patienten selbst gekauft und angewendet werden können: Aufpinsellösungen, beschichtete Klebestreifen, vorgefertigte Schienen mit Pasten und Gelen. Diese Mittel sind von sehr unterschiedlicher Qualität. Mitunter befinden sich darunter auch Mittel, die den Zähnen schaden, nur zu einer unzureichenden oder ungleichmäßigen Aufhellung führen oder das Zahnfleisch reizen. Die Hauptproblematik der Selbstbehandlung liegt jedoch in der fehlenden vorherigen sachgerechten Diagnostik: Der Laie kann die Gründe von Verfärbungen nicht beurteilen, und so unterbleiben möglicherweise wichtige Vorbehandlungen (Kariesentfernung, Wurzelkanalbehandlung).

Die gleichen Bedenken gelten auch für die Zahnaufhellungsbehandlung in Bleaching-Centern und bei sog. “Dentalkosmetikern”: Sie sind für diese Behandlung weitaus weniger qualifiziert als Zahnarztpraxen. Außerdem bewegen sich Aufhellungsbehandlungen außerhalb von zahnärztlichen Praxen in einer rechtlichen Grauzone.

Wirkung der Aufhellungsmittel auf Zahnfüllungen, Kronen, Brücken

Die Farbe von Zahnfüllungen sowie Verblendungen von Zahnkronen und Brücken werden durch eine Zahnaufhellung nicht verändert. Daher kann es sein, dass diese im sichtbaren Bereich nach der Zahnaufhellung erneuert werden müssen, eine schwerwiegende weil kostenträchtige Entscheidung, über deren Tragweite sich der Patient bewusst sein muss, zumal keine Aufhellung von Dauer ist und erneut Farbunterschiede zwischen den natürlichen Zähnen und dem Zahnersatz auftreten können. Der Zahnarzt muss den Patienten hierüber aufklären. Eine professionelle Zahnaufhellung vor der Neueingliederung von Zahnersatz bringt dieselbe Problematik mit sich. Auch in diesen Fällen muss der Patient darüber aufgeklärt werden, dass künftig von Zeit zu Zeit Zahnaufhellungen durchgeführt werden müssen, um Farbunterschiede zu vermeiden.

Kosten der Zahnaufhellung

Die Kosten für die Zahnaufhellung werden nicht von den Gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen, da es sich um ästhetische und nicht um medizinisch notwendige Maßnahmen handelt. Wer beim Zahnarzt seine Zähne aufhellen lassen möchte, sollte sich die Kosten vorher errechnen lassen und auch nach verschiedenen Methoden fragen. Wird mit individuellen tiefgezogenen Schienen („Homebleaching“) behandelt, berechnen die deutschen Zahnärzte 2006 im Schnitt für beide Kiefer zwischen 300 und 600 Euro. Diese Schienen können für einen längeren Zeitraum wiederverwendet werden. Das Bleichgel kann dann nachgekauft werden. Die Behandlung vor Ort in der Praxis („In-Office-Bleaching“) kostet für eine Behandlungssitzung im Schnitt 200 bis 700 Euro. Die Preise für das Bleichen einzelner Zähne variieren zwischen 20 und 50 Euro. Verbreitete Preise bei Dentalkosmetikern sind 200 bis 300 Euro für das Homebleaching und 150 bis 200 Euro für die In-Office-Einzelsitzung. Die Behandlung einzelner devitaler (toter) Zähne wird eher von Zahnärzten als von Dentalkosmetikern angeboten.

Studien zu Gesundheitsschädigung und Schäden am Zahnschmelz

Für das Zahn-Bleaching wird die Chemikalie Wasserstoffperoxid (H2O2) verwendet, die den Zahnschmelz leicht durchdringen kann. Laut Studien wird der Zahnschmelz beim Zahn-Bleaching nicht beschädigt; allerdings haben andere Untersuchungen ergeben, dass das Zahn-Bleaching zu Schäden an der Zahnoberfläche führen kann und auch die Zähne direkt nach einer Behandlung empfindlicher gegen säurehaltige Nahrungsmittel macht. Es wird geschätzt, dass beim Zahn-Bleaching etwa 25% dieser Chemikalie verschluckt wird, was Gesundheitsschäden wie Schleimhautreizungen im Mund- und Rachenraum und im Magen verursachen kann.